Herr Rechtsanwalt Kai Mecke

 

Er hat sich insbesondere auf die Vertretung im Ehe- und Familienrecht spezialisiert, wobei er sowohl Ihre gerichtliche Interessenwahrnehmung übernimmt, als auch bemüht ist, für Sie eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Aufgrund besonderer Kenntnisse im Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Zusätzliche Schwerpunkte bilden die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der Forderungseinzug.

Organisationen

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsgebiete

Ehe- und Familienrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Forderungseinzug




Ausbildung

2001
Zweites jur. Staatsexamen

Berufserfahrung

seit Dezember 2001

Rechtsanwalt

seit März 2005

Fachanwalt für Familienrecht

Kai Mecke