Herr Rechtsanwalt Kai Mecke
Er hat sich insbesondere auf die Vertretung im Ehe- und Familienrecht spezialisiert, wobei er sowohl Ihre gerichtliche Interessenwahrnehmung übernimmt, als auch bemüht ist, für Sie eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Aufgrund besonderer Kenntnisse im Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Zusätzliche Schwerpunkte bilden die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der Forderungseinzug.
Organisationen
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
Rechtsgebiete
Ehe- und Familienrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Forderungseinzug
Ausbildung
2001
Zweites jur. Staatsexamen
Berufserfahrung
seit Dezember 2001
Rechtsanwalt
seit März 2005
Fachanwalt für Familienrecht
