Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Tykwer

 

Er ist im allgemeinen Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht tätig.

Kauf- und Werkvertragsrecht sowie das Verkehrsrecht bilden neben dem Erbrecht die wesentlichen Schwerpunkte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Arztrecht. Abgerundet wird das Beratungsangebot durch die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Organisationen

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Erb- und Pflichteilsrecht

Gesellschaftsrecht

Kauf- und Baurecht

Verkehrsrecht




Ausbildung

1996
Zweites jur. Staatsexamen

Berufserfahrung

seit Oktober 1996

Rechtsanwalt

Dissertation

Landwirtschaftliches Erbrecht
Fertigstellung: Oktober 1996

Akademie für Notarfachwirte

Gründer und Leiter
Lehrbeauftragter

Dr. Frank Tykwer