Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Tykwer
Er ist im allgemeinen Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht tätig.
Kauf- und Werkvertragsrecht sowie das Verkehrsrecht bilden neben dem Erbrecht die wesentlichen Schwerpunkte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Arztrecht. Abgerundet wird das Beratungsangebot durch die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Organisationen
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und im Deutschen Anwaltsverein
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Erb- und Pflichteilsrecht
Gesellschaftsrecht
Kauf- und Baurecht
Verkehrsrecht
Ausbildung
1996
Zweites jur. Staatsexamen
Berufserfahrung
seit Oktober 1996
Rechtsanwalt
Dissertation
Landwirtschaftliches Erbrecht
Fertigstellung: Oktober 1996
Akademie für Notarfachwirte
Gründer und Leiter
Lehrbeauftragter
